Für kleine und mittelständische Unternehmen besteht je nach Art des Unternehmens und der Beratung die Möglichkeit, staatlich geförderte Zuschüsse zu den Beratungs-honoraren zu erhalten. Gerne informieren wir Sie bei einem unverbindlichen Erstgespräch über die Möglichkeiten, Fördermittel für Ihre Beratung zu beantragen.
Zu „mittelständischen Unternehmen“ gehören Unternehmen mit maximal 250 Mitarbeitern, 50 Mio. Euro Vorjahresumsatz oder 43 Mio. Euro Vorjahresbilanzsumme. Nähere Informationen dazu gerne auf Anfrage.