Der Begriff Nachlass bezeichnet bei Todesfällen das gesamte aktive und passive Vermögen eines Verstorbenen. Sowohl frei verfügbares Geld als auch Vermögenswerte wie Firmenanteile, Aktien oder andere Kapitaleinlagen gehören zum Nachlass eines Verstorbenen.
Setzen Sie keine Dokumente auf, kommt die gesetzliche Erbfolge zur Anwendung.
Sollten keine Erben vorhanden sein und sie haben nicht festgelegt an wen Ihr Vermögen gehen soll, geht Ihr Nachlass automatisch an den Staat.
Handlungsanweisungen dienen dazu, in Krisensituationen die Durchführung bestimmter Betriebsabläufe zu sichern und den wirtschaftlichen Schaden eines Unternehmens so gering wie möglich zu halten.
Diese Anweisungen werden so präzise wie möglich formuliert und schriftlich im Notfallkoffer hinterlegt.
Gesetzt den Fall, Ihre Kinder sind im Ernstfall noch zu jung und unerfahren um die Firmenführung zu übernehmen, wird in Vollmachten und /oder im Nachlass festgelegt, welche Personen Ihr Unternehmen weiterführen, bis Ihre Nachfolger dazu in der Lage sind.
Fazit: Mit dem Notfallkoffer bestimmen Sie zu Lebzeiten die Verteilung Ihres Nachlasses durch ein Testament oder einen Erbvertrag und sind dadurch auf der sicheren Seite.
Empfehlenswert ist ebenfalls die Benennung eines Nachlassverwalters oder Testamentvollstreckers , um familiären Unstimmigkeiten vorzubeugen.
Risiken sind mit jeder unternehmerischen Tätigkeit verbunden und können den Prozess der Zielsetzung und Zielerreichung negativ beeinflussen.
In Bezug auf Unternehmerrisiken sind in Deutschland Aktiengesellschaften nach
§ 91 II AktG und dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich gesetzlich zur Risikofrüherkennung, einem Teilbereich des Risikomanagements, verpflichtet, um den Erhalt des eigenen Unternehmens sicherzustellen.
Der Notfallkoffer erfüllt die Anforderungen des § 91 II. AktG und Gesetz zur Kontrolle und Transparenz sowie im § 317 Abs. 4 HGB.
Ein Verkehrsunfall oder ein Herzinfarkt - und plötzlich sind Sie selbst nicht mehr in der Lage über Ihr Leben zu entscheiden.
Sie sind der Meinung Ihr Ehe- oder Geschäftspartner darf dann Entscheidungen treffen? Leider nicht.
Ohne im Vorfeld offiziell als Bevollmächtige oder zum gesetzlichen Betreuer bestellt worden zu sein, kann niemand etwas für Sie regeln.
Damit Ihnen und Ihren Angehörigen in solchen Fällen nicht die Hände gebunden sind, bestimmen Sie noch heute, wer in diesem Fall Ihre Interessen vertreten soll.
parte secura unterstützt Sie dabei festzulegen, was im Ernstfall mit Ihnen selbst geschehen soll und wie Ihre privaten und unternehmerischen Abläufe vor wirtschaftlichen Einbußen geschützt werden können.
Gemeinsam stellen wir Ihren persönlichen "NothilfeBox" zusammen, der alle wesentlichen Dokumente für den Geschäfts- und Privatbereich enthält und Ihre Bevollmächtigen in die Lage versetzt, sofort in Ihrem Sinne zu handeln.
Für kleine und mittelständische Unternehmen besteht je nach Art des Unternehmens und der Beratung die Möglichkeit, staatlich geförderte Zuschüsse zu den Beratungshonoraren zu erhalten.
Probieren Sie aus, wie effizient unser Service ist und kontaktieren Sie uns. Gerne informieren wir Sie bei einem unverbindlichen Erstgespräch über die Möglichkeiten.