Risiken sind mit jeder unternehmerischen Tätigkeit verbunden und können den Prozess der Zielsetzung und Zielerreichung negativ beeinflussen.
In Bezug auf Unternehmerrisiken sind in Deutschland Aktiengesellschaften nach
§ 91 II AktG und dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich gesetzlich zur Risikofrüherkennung, einem Teilbereich des Risikomanagements, verpflichtet, um den Erhalt des eigenen Unternehmens sicherzustellen.
Der Notfallkoffer erfüllt die Anforderungen des § 91 II. AktG und Gesetz zur Kontrolle und Transparenz sowie im § 317 Abs. 4 HGB.
Ein Verkehrsunfall oder ein Herzinfarkt - und plötzlich sind Sie selbst nicht mehr in der Lage über Ihr Leben zu entscheiden.
Sie sind der Meinung Ihr Ehe- oder Geschäftspartner darf dann Entscheidungen treffen? Leider nicht.
Ohne im Vorfeld offiziell als Bevollmächtige oder zum gesetzlichen Betreuer bestellt worden zu sein, kann niemand etwas für Sie regeln.
Damit Ihnen und Ihren Angehörigen in solchen Fällen nicht die Hände gebunden sind, bestimmen Sie noch heute, wer in diesem Fall Ihre Interessen vertreten soll.
parte secura unterstützt Sie dabei festzulegen, was im Ernstfall mit Ihnen selbst geschehen soll und wie Ihre privaten und unternehmerischen Abläufe vor wirtschaftlichen Einbußen geschützt werden können.
Gemeinsam stellen wir Ihren persönlichen "NothilfeBox" zusammen, der alle wesentlichen Dokumente für den Geschäfts- und Privatbereich enthält und Ihre Bevollmächtigen in die Lage versetzt, sofort in Ihrem Sinne zu handeln.
Für kleine und mittelständische Unternehmen besteht je nach Art des Unternehmens und der Beratung die Möglichkeit, staatlich geförderte Zuschüsse zu den Beratungshonoraren zu erhalten.
Probieren Sie aus, wie effizient unser Service ist und kontaktieren Sie uns. Gerne informieren wir Sie bei einem unverbindlichen Erstgespräch über die Möglichkeiten.